Von der Theorie zur Praxis im Haus Tillyschanze

Das Haus Tillyschanze in Hann. Münden wurde 1902 als Officierkasino errichtet und bietet heute als stationäres Pflegeheim Unterkunft für ingesamt 69 Bewohner, überwiegend in großzügigen Einzelappartements. 65 Mitarbeiter kümmern sich hier im 3-Schichtdienst tagtäglich um das Wohlergehen der Bewohner. Neben gemeinsamen Beschäftigungen wie kreative Angebote und Zubereitung gemeinsamer Mahlzeiten spielen auch Bewegungs-, Gedächtnis- und Wahrnehmungstraining, Spaziergänge und Ausflüge eine wichtige Rolle in der Alltagsgestaltung. Im Haus Tillyschanze gibt es zudem speziell geschulte Mitarbeiter, die sich um die Betreuung dementer Bewohner kümmern. Und auch die Begleitung bis zum Lebensende wird sehr ernst genommen. In enger Zusammenarbeit mit dem Hausarzt und Angehörigen wird ihnen ein Sterben in Würde ermöglicht.

Der neue Pflege-TÜV – Umsetzung, Hürden und Chancen

Neben der bestmöglichen Pflege der Bewohner, die für die Mitarbeiter des Hauses immer an erster Stelle steht, gibt es ab sofort eine neue Aufgabe zu bewältigen: Die Erhebung zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Langzeitpflege. Zwar ist der Stichtag für die erste Datenübermittlung am 18. April 2020 gefühlt noch in weiter Ferne, die Vorbereitungen für die neue Erhebung befinden sich aber bereits in vollem Gange.

Martin Schuhmann, der bereits seit 2011 im Haus Tillyschanze beschäftigt und seit dem 1. August 2019 als Pflegedienstleitung tätig ist, besuchte zunächst gemeinsam mit anderen Pflegedienstleitungen von ascleonCare eine Schulung des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. in Lippstadt. Anhand der hier gewonnen Erkenntnisse schulte er im direkten Anschluss die Pflegefachkräfte des Hauses, um sie auf die anstehenden Veränderungen vorzubereiten. „Für mich als Pflegedienstleitung ist es wichtig, dass die Mitarbeiter und nicht die Leitungen die Daten erfassen, da sie die Bewohner am besten kennen. Hier ergibt sich aus unserem Konzept der Bezugspflege, wer den direktesten Bezug zu welchem Bewohner hat und daher dessen Bewertung übernehmen kann“, so Schumann. Für die Ergebnisse ist diese Handhabung mit Sicherheit nur vorteilhaft, für die Dienstplanung dagegen könnte sie  in der heißen Phase vor dem Stichtag aber auch zu Schwierigkeiten führen. Für jede der zwölf Pflegefachkräfte müssen nämlich jeweils zwei bis drei Bürotage mit jeweils vier Stunden eingeplant werden, um an einem festeingerichteten Büroarbeitsplatz die Ersterfassung für die Datenauswertungsstelle (DAS) vornehmen zu können. Das könnte durch Urlaubsplanungen (Ostern), Krankmeldungen oder Krankheiten unter Umständen schwierig werden.

Die Bewohner stehen immer an erster Stelle

Nichtsdestotrotz gehe die Pflege der Bewohner natürlich immer vor. „Wenn alles nicht passt, werden  Herr Grünewald (Heimleitung) oder ich selbstverständlich einspringen. Entweder in der Pflege oder bei der Erfassung.“ Die ebenfalls zeitintensive Datenübermittlung an die DAS werden ohnehin Herr Grünewald und Herr Schumann übernehmen, um die Pflegefachkräfte nicht noch mehr einspannen zu müssen. Je nachdem, wie die Plausibilitätsprüfung der DAS ausfällt, müssen die Datensätze unter Umständen noch einmal innerhalb einer 14-Tage-Frist nachgearbeitet werden.

Zwar werde die Erfassung ausschließlich durch die Pflegefachkräfte stattfinden, jedoch sind auch die Pflegehilfskräfte indirekt beteiligt. „Die Basis der Erhebung ist letztendlich die Dokumentation – und die muss daher so gründlich wie möglich erfolgen“, so Schumann. Aus diesem Grund wurden auch die Pflegehilfskräfte unter dem Aspekt der Dokumentationsführung von ihm als Pflegedienstleitung geschult.

Potenzial der Neuerungen

Zwar bedeutet die Änderung bürokratische Mehrarbeit innerhalb der stationären Pflegeeinrichtungen, jedoch sieht Herr Schumann auch ganz klares Potenzial für positive Veränderungen. „Einerseits bekommt die pflegefachliche Einschätzung ein größeres Gewicht, was eine deutliche Verbesserung darstellt. Andererseits kann sich der MdK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) zukünftig besser auf seine Prüfungen der Einrichtungen vorbereiten.“ So können sich die Mitarbeiter des MdK künftig ein aussagekräftigeres Bild der Bewohner machen und deren Entwicklung vor allem auch im Verlauf betrachten. „Das ist natürlich ein absoluter Zugewinn“, ist sich Herr Schumann sicher. Und auch die Änderung des Bewertungssystems sieht Herr Schumann als sehr positiv. Statt einer einfachen aus allen Teilbereichen ermittelten Schulnote gibt es ab jetzt einen direkten Vergleich gegenüber dem Bundesdurchschnitt. Dabei werden alle Teilbereiche einzeln betrachtet, sodass ein detailliertes Bild der Pflegeeinrichtung vermittelt werden kann. „Wie sich die neue Erhebungsform entwickeln wird, bleibt spannend. Doch egal wie der Weg weitergeht, ich werde weiterhin alles daran setzen, dass unsere Einrichtung optimal auf die Bewohner eingeht und daher auch eine bestmögliche Bewertung erhalten wird“, stellt Herr Schumann abschließend heraus.